Jede Person, die dem Verein beitreten möchte, muss dies schriftlich beantragen. Gemäß § 4 unserer Satzung entscheidet der Vereinsausschuss letztendlich über die Aufnahme.
Bei Minderjährigen muss noch eine schriftliche Einverständnis- erklärung eines Erziehungsberechtigten vorliegen.
Grundsätzlich können nur Personen in den Verein aufgenommen werden, die das 12. Lebensjahr vollendet haben.
Die Aufnahme von jüngeren Personen ist unter den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen zum beantragten Aufnahme-zeitpunkt möglich.
Derzeit wird vom Verein keine Aufnahmegebühr erhoben.
So werden Sie Mitglied:
Klicken Sie hier auf
“Aufnahmeantrag”
Formular kann direkt mit PC ausgefüllt werden PDF-Datei.
Ausdrucken
Unterschreiben und an die
Vorstandschaft weiterleiten.
Ist Ihr Kind unter 18. Jahre,
so lesen Sie bitte auch die
”Aufnahmemodalitäten”