Ehrenschützenmeister und Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
Die Mitgliedsbeiträge sind im voraus zu Beginn des Kalenderjahres zu entrichten und werden mittels Lastschriftverfahren eingezogen, zwischen dem 01. und
15. Januar eines Jahres.
Jedes Mitglied hat jede Änderung der Bankverbindung unverzüglich dem
1. Vorstand (Schützenmeister) oder dem Kassierer zu melden.
Es besteht auch die Möglichkeit, hier mit unserem vorgefertigten Formular.
Entstehende Kosten wegen o.g. Versäumnis sind vom Mitglied zu tragen und können ebenfalls im Lastschriftverfahren eingezogen werden.