VEREINSORDNUNG
Mit Inkrafttreten dieser Vereinsordnung, werden alle bisher gefassten Beschlüsse, die sich in irgendeiner Art und Weise mit einem der o.a. Punkte befasst haben, aufgehoben bzw. gegenstandslos.
Jedes Vereinsmitglied erhält eine Kopie dieser Vereinsordnung.
I. Wahlen
II. Vereinsbeitritt
III. Vereinsbeitritt / Mitgliedsbeiträge
IV. Entgegennahme Spenden / Ausstellen von
Spendenbescheinigungen
V. Kassenführung
VI. Datenschutz / persönliche Daten / Änderungen
VII. Benutzung des Vereinsheimes für private Zwecke
VIII. Geschenke
IX. Sterbefälle
X. Ehrungen (Mindestanforderungen)
XI. Finanzielle Unterstützungen der Jugend
XII. Zweitmitglied
XIII. Veröffentlichung von Fotos und Texten
Zukünftige Änderungen bzw. Aufhebung dieser Vereinsordnung oder einzelner Punkte davon werden in den „Schützennachrichten“ bekannt gemacht.
Gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 23. Januar 2001 tritt diese Verordnung mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Diese Vereinsordnung enthält bereits die am 23.02.2002, am 19.02.2005,
am 28.01.2006, am 06.02.2010 und am 05.02.2011 beschlossenen Änderungen.
Hier die komplette
Vereinsordnung
im PDF - Dateiformat.
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