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VEREINSORDNUNG

Mit Inkrafttreten dieser Vereinsordnung, werden alle bisher gefassten Beschlüsse, die sich in irgendeiner Art und Weise mit einem der o.a. Punkte befasst haben, aufgehoben bzw. gegenstandslos.

Jedes Vereinsmitglied erhält eine Kopie dieser Vereinsordnung.

    I.     Wahlen
    II.    Vereinsbeitritt
    III.   Vereinsbeitritt / Mitgliedsbeiträge
    IV.   Entgegennahme Spenden / Ausstellen von
           Spendenbescheinigungen
    V.    Kassenführung
    VI.   Datenschutz / persönliche Daten / Änderungen
    VII.  Benutzung des Vereinsheimes für private Zwecke
    VIII. Geschenke
    IX.   Sterbefälle
    X.    Ehrungen (Mindestanforderungen)
    XI.   Finanzielle Unterstützungen der Jugend
    XII.  Zweitmitglied
    XIII. Veröffentlichung von Fotos und Texten

Zukünftige Änderungen bzw. Aufhebung dieser Vereinsordnung oder einzelner Punkte davon werden in den „Schützennachrichten“ bekannt gemacht.

Gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 23. Januar 2001 tritt diese Verordnung mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Diese Vereinsordnung enthält bereits die am 23.02.2002, am 19.02.2005,
am 28.01.2006, am 06.02.2010 und am 05.02.2011 beschlossenen Änderungen.

 

Hier die komplette
Vereinsordnung
im PDF - Dateiformat.

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